Fernkurs Erziehen

Zulassungsvoraussetzungen


Um die Ausbildung zur/zum Erzieher:in beginnen zu können, müssen Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

A. Wohnort in Rheinland-Pfalz

Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Sozialpädagogik und somit auch für den Fernkurs Erziehen sind

1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) und

  • der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
  • der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
  • das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind oder

 2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.

 Auf die Tätigkeit nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. C, d und Nr. 2 werden im Umfang der abgeleisteten Monate angerechnet:

  • die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß dem Jugendfreiwilligendienstgesetz vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) in der jeweils geltenden Fassung, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
  • die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687), in der jeweils geltenden Fassung, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufstätigkeit vorzubereiten,
  • eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.

B. Wohnort außerhalb von Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Rheinland-Pfalz haben, können wir Sie in unseren Kurs aufnehmen, sofern Sie die rheinland-pfälzischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und im Umkreis von bis zu 50 km zur nächsten rheinland-pfälzischen Fachschule wohnen. Befindet sich Ihr erster Wohnsitz a) in einem an Rheinland-Pfalz angrenzenden Bundesland und b) über 50 km von der nächsten rheinland-pfälzischen Fachschule entfernt, bitten wir Sie um Ihre telefonische Kontaktaufnahme oder um eine E-Mail, um Ihren Einzelfall prüfen zu können.

Interessent:innen mit ausländischem Schul- oder Berufsabschluss

Interessent:innen mit ausländischem Schul- oder Berufsabschluss, die die oben genannten Wohnort-Bedingungen erfüllen, müssen ihre Schulzeugnisse und Bildungsnachweise prüfen und eine Zuordnung zu einem vergleichbaren deutschen Abschluss vornehmen lassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese Prüfung bzw. Anerkennung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion von Rheinland-Pfalz (ADD RLP) beantragen. Detaillierte Informationen über die Antragsvoraussetzungen, Antragsformulare, die Liste der notwendigen Unterlagen, Kosten sowie Kontaktinformationen zu den (je nach Herkunftsland der Antragsteller:innen) zuständigen Sachbearbeiter:innen finden Sie auf der Internetseite der ADD RLP.