Fernkurs Erziehen

Zulassungsvoraussetzungen

Ihr Start in die Ausbildung zum/zur Erzieher:in

Damit Sie erfolgreich in den Fernkurs Erziehen starten können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie sind zwingende Aufnahmebedingungen. Die Prüfung erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vor Vertragsabschluss.

 

Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Sozialpädagogik

Um am Fernkurs teilzunehmen, benötigen Sie einen der folgenden Bildungswege:

  1. Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder höherer Abschluss und zusätzlich:
    • Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, oder
    • eine gleichwertige Ausbildung in der Laufbahn des mittleren Dienstes, oder
    • mindestens drei Jahre hauptberufliche einschlägige Tätigkeit, oder
    • mindestens dreijähriges Führen eines Familienhaushalts mit einem minderjährigen Kind.
  2. Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife auch in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
  3. Sprachniveau B2 in Deutsch.

Anrechenbare Zeiten

Auf die unter Punkt 1 und 2 genannten Tätigkeiten können folgende Dienste angerechnet werden:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ),
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD),
  • einschlägige ehrenamtliche Tätigkeiten.

Das Aus- und Fortbildungsinstitut kann andere Bewerber:innen zulassen, wenn deren Bildungsstand und beruflicher Werdegang den Aufnahmevoraussetzungen dieses Bildungsgangs gleichwertig sind.

Interessent:innen mit ausländischem Schul- oder Berufsabschluss

Wenn Sie Ihren Schul- oder Berufsabschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre Schulzeugnisse und Bildungsnachweise bei der Schulaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes (z.B. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz) prüfen und eine Zuordnung zu einem vergleichbaren deutschen Abschluss vornehmen lassen.