Fernkurs Erziehen

Verkürzungsmöglichkeiten

Sie möchten Ihre Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher:in verkürzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können vorherige Qualifikationen oder Studienleistungen angerechnet werden. Wir stellen Ihnen die beiden Wege im Überblick vor:

1. Verkürzung durch Anrechnung eines beruflichen Abschlusses (Sozialassistenz/Kinderpflege)


Wenn Sie bereits über einen Abschluss im Bereich Sozialassistenz oder Kinderpflege verfügen (auch aus anderen Bundesländern, unabhängig vom Notenschnitt) und einen mittleren Schulabschluss besitzen, können Sie eine Verkürzung beantragen.

  • Das Berufspraktikum verkürzt sich um 400 Praxisstunden – auf mindestens 800 Praxisstunden.
  • Die 2. Teilprüfung wird nicht vorgezogen.
  • In Ausnahmefällen kann Ihr Arbeitgeber bereits vor Ende des Berufspraktikums einen Einsatz als pädagogische Fachkraft beantragen (bundeslandabhängige Regelung, z.B. in Rheinland-Pfalz).
  • Der Antrag zur Verkürzung ist innerhalb der ersten drei Kursmonate im Aus- und Fortbildungsinstitut zu stellen.

Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem Antrag!

2. Verkürzung durch Anrechnung von Studienleistungen


Haben Sie bereits in einem affinen oder bedingt-affinen Studiengang studiert?

Dann ist potenziell eine individuelle Anrechnung Ihrer Studienleistungen möglich. 

Bitte reichen Sie uns hierzu Ihr Modulhandbuch und die Notenübersicht ein.

Der Antrag auf Anrechnung ist innerhalb der ersten drei Kursmonate im Aus- und Fortbildungsinstitut zu stellen.

 

Auch hierzu bieten wir Ihnen selbstverständlich eine individuelle Beratung an!